Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10   

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https://dejure.org/2011,33933
OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10 (https://dejure.org/2011,33933)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2011 - 10 U 945/10 (https://dejure.org/2011,33933)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 10 U 945/10 (https://dejure.org/2011,33933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkauf - Motorschaden aufgrund Schmiermittelmangels

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Dies hätte nämlich nicht zur Folge, dass der Käufer dies einschließlich der Folgen als Normalbeschaffenheit hinnehmen müsste (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858; Palandt/Weidenkaff, § 434 Rdziff. 72).

    Dabei genügt eine Schadenanfälligkeit, verstanden als konkrete Gefahr des Eintritts eines erheblichen Schadens (OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858).

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Insoweit ist ausreichend für einen haftungsbegründenden Mangel, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits "in der Anlage" vorhanden war (BGH Urteil vom 29. März 2005, VIII ZR 173/05; OLG Frankfurt DAR 2005, 339).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Zwar muss ein Gebrauchtwagenkäufer mangels anders lautender Vereinbarung mit einem natürlichen Verschleiß grundsätzlich rechnen, so dass derartige Fälle nicht von der Sachmangelhaftung umfasst werden (BGH NJW 2006, 434).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 198/04

    Gebrauchtwagenkauf: Motorschaden bei 88.000 km Laufleistung als bei Übergabe

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Insoweit ist ausreichend für einen haftungsbegründenden Mangel, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits "in der Anlage" vorhanden war (BGH Urteil vom 29. März 2005, VIII ZR 173/05; OLG Frankfurt DAR 2005, 339).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 5 U 153/04

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Erschütterung der Vermutung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart vom 31.01.2005 (OLGR 2005, 225).
  • KG, 21.03.2016 - 20 U 116/14

    Bruch der Kurbelwelle bei einem Jaguar S-Type 2.7 D V6 aus ungeklärter Ursache

    Insoweit kann sich der Kläger auch nicht auf die sogenannte Keimtheorie berufen, wonach es ausreichend ist, wenn der Käufer den Nachweis führt, dass der Mangel im Zeitpunkt des Überganges bereits "in der Anlage" bzw. "im Keim" vorhanden war (vgl. hierzu BGH , Urt . v. 29.03.2005 - VIII ZR 173/05 Rn . 36 ff.; OLG Koblenz, Urt . v. 27.05.2011 - 10 U 945/10).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6488
LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse gem § 55 Abs 1 Nr 3 SGG - maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Feststellung von Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3
    Feststellungsinteresse im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Feststellung von Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsinteresse bei Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 675 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen; im Ergebnis so auch BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen hatte, sondern wo lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt worden war).

    Dem Feststellungsinteresse steht auch nicht entgegen, dass der Kläger die Beklagte im Wege der Verpflichtungsklage auf Anerkennung der Unfallfolgen verklagen könnte (BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R, auch zum subjektiv öffentlichen Recht des Versicherten auf Anerkennung von Unfallfolgen durch den Versicherungsträger).

    Denn insoweit besteht ein Wahlrecht des Versicherten zwischen diesen Klagearten (BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen; im Ergebnis so auch BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen hatte, sondern wo lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt worden war).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Dabei geht das Sozialgericht grundsätzlich zutreffend davon aus, dass das für eine solche Feststellungsklage notwendige Feststellungsinteresse nur vorliegt, wenn zuvor ein entsprechendes Verwaltungsverfahren durchgeführt wurde (u.a. BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R für unterschiedliche Versicherungsfälle; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage § 55 Rdnr. 3b).
  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90

    Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Die begehrte Feststellung muss sich auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz beziehen (Urteil des Senats vom 19.05.2011, L 10 U 5435/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.1991, RKnU 3/90 in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
  • BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76

    Klage gegen einen Zugunstenbescheid über Höherbewertung der MdE wegen besonderen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Selbst im Verwaltungsverfahren nicht thematisierte Unfallfolgen können im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 3 SGG in das gerichtliche Verfahren einbezogen werden (Keller, a.a.O., Rdnr. 3c; BSG, Urteil vom 06.10.1977, 9 RV 66/76 in SozR 1500 § 99 Nr. 2 im Falle eines Leistungsbegehrens).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 10 U 5435/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Die begehrte Feststellung muss sich auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz beziehen (Urteil des Senats vom 19.05.2011, L 10 U 5435/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.1991, RKnU 3/90 in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2014 - S 4 U 1782/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellung von Folgen

    Das Feststellungsinteresse der Klägerin liegt vorliegend darin begründet, dass noch eine Unfallfolge vorliegt und zudem auch nach den Ausführungen des Beratungsarztes Dr. V die Möglichkeit einer posttraumatischen Arthrose im rechten Kniegelenk der Klägerin besteht (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 176/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer isolierten Feststellungsklage

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 15.03.2012, L 10 U 945/10), dass eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung nicht erforderlich ist (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen sowie auf BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R in SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen, sondern lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt hatte).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2012 - L 10 U 3122/08
    Hierzu hat der Senat mit Urteil vom 15.03.2012, L 10 U 945/10 entschieden, dass ausreichend ist, wenn sich der Versicherungsträger in dem Verwaltungsverfahren mit den Unfallfolgen befasste, eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung aber nicht erforderlich sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2014 - L 3 U 5677/11
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über die einzelne Unfallfolge ist nicht erforderlich (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 -, juris Rn. 18 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 10 U 3303/15
    Denn das Leistungsbegehren umfasst grundsätzlich sämtliche, auf den Unfall zurückzuführenden Gesundheitsstörungen, unabhängig davon, ob sie förmlich festgestellt sind oder nicht (Urteil des Senats vom 05.03.2012, L 10 U 945/10 m.w.N., in juris).
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